Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Private Mitfluggelegenheit

Die Begleitperson des Fluges nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei vorliegendem Angebot um eine private Mitfluggelegenheit handelt und nicht um einen kommerziell durchgeführten Flug.

Ihr Pilot wurde vom Bundesamt für Zivilluftfahrt brevetiert und verfügt über eine gültige Fluglizenz, ein gültiges Medical (medizinische Flugtauglichkeit) und über einen ausreichenden Trainingsstand um die angebotenen Flüge sicher durchführen zu können.


2. Flugtauglichkeit

Die Begleitperson muss am vereinbarten Flugtag flugtauglich sein und darf an keinen Erkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Platz- oder Höhenangst, Grippe usw. leiden.

Bei Alpenflügen werden durchaus Höhen von 3000 Meter (10'000 ft) oder mehr erreicht. Deshalb ist es unbedingt wichtig, dass die Begleitperson bei guter Gesundheit ist und nicht an obigen Symptomen/Krankheiten leidet, die die Flugtauglichkeit wesentlich einschränken oder beeinträchtigen können.

Wenn Sie an einem oben genannten Symptom/Krankheit leiden oder an Ihrer Flugtauglichkeit zweifeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt und informieren Sie ihn über Ihr Rundflug-Vorhaben.

Falls Sie sich vor Flugantritt nicht flugtauglich oder während des Fluges unwohl fühlen, sind Sie verpflichtet dies dem Piloten mitzuteilen.

Da es sich um Flugzeuge ohne Druckausgleich handelt, ist ab Flughöhen über 3000 Meter (10'000 ft) die abnehmende Sauerstoff-Konzentration in der Luft möglicherweise spürbar. Für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden befindet sich aber zu jeder Zeit genügend Sauerstoff an Bord um alle Personen bei Bedarf damit zu versorgen.


3. Flugdurchführung

Die Durchführung des Fluges ist von der aktuellen Wetterlage am Flugtag abhängig! Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Planung mitzuberücksichtigen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit wird bei Gewitter, schlechter Sicht, tiefer Wolkenbasis, starken Turbulenzen, usw. nicht geflogen. Ausserdem ist dann auch die Aussicht und somit das Ihnen versprochene einmalige Erlebnis nicht gewährleistet.

Die Entscheidung liegt allein beim Piloten einen Flug gar nicht erst zu starten oder diesen abzubrechen. Dieser ist verbindlich und von Ihnen zu respektieren.


4. Unkostenbeitrag

Da es sich beim Angebot von moflying.ch um eine private MItfluggelegenheit handelt, entstehen keine Kosten bezüglich des Piloten. Er erhält keine Entlöhnung und der Flug an sich/die Flugdurchführung ist kostenlos. Lediglich die entstandenen Kosten bedingt durch die Miete des Flugzeugs und der Lande-Taxen, die durch die angeflogenen Flughäfen/Flugplätze in Rechnung gestellt werden, werden Ihnen weiterverrechnet. Diese Kosten können variieren, abhängig dadurch, welchen Flugzeug-Typ eingesetzt wird und was für Flughäfen/Flugplätze angeflogen werden.
Die Flugkosten sind nach dem Flug entweder in bar und/oder in Form eines Gutscheins zu bezahlen.


5. Gutscheine

Die Gutscheine für einen Rundflug werden in einem von Ihnen genannten Betrag (Schweizer Franken, CHF) ausgestellt und können als Zahlungsmittel für die Mitflug-Kosten verwendet werden. Sie haben nach dem Ausstellungs-Datum eine Gültigkeit von einem Jahr (365 Tage).


6. Versicherung

Es ist Sache der Teilnehmer sich ausreichend zu versichern. moflying.ch ist gemäss der Lufttransportverordnung für die Mitführung von Begleitpersonen ausreichend versichert.


7. Diverses

Bei  A L L E N  Flügen ist eine gültige ID oder einen Pass mitzuführen, auch bei Inland-Flügen mit oder ohne Zwischenlandung!


8. Haftung (Auszug aus der Lufttransportverordnung)

Für jede Inlandbeförderung und internationale Beförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern, die durch Luftfahrzeuge ausgeführt wird, gelten die Haftungsregeln der Lufttransportverordnung vom 5. September 2005, bzw. soweit anwendbar das Montrealer Abkommen, Montrealer Prot. 2, sowie nationale Bestimmungen soweit anwendbar.

Gehaftet wird nur für den nachgewiesenen Schaden.
Bis zum Betrag von 100'000 SZR ist eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Darüber hinaus reduziert sich die Haftung oder ist ausgeschlossen, wenn der Passagier den Schaden verschuldet oder mitverschuldet hat oder wenn ihn ein Dritter verursacht oder mitverursacht hat. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Lufttransportverordnung.

Für ausgewiesene Ansprüche bis zum Betrag von 100’000 SZR besteht keine Einrede, dass der Luftfrachtführer den Unfall nicht verschuldet hat. Für Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck oder für Verspätungen ist die Haftung des Lufttransportführers in der Regel beschränkt.

Bei diesem Flug handelt es sich um einen privaten, nicht gewerbsmässigen Flug, mit allen gesetzlichen Konsequenzen bzgl. Einschränkung der Haftung. Bei einem Unfall werden Sofortzahlungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese anwendbar sind, in vorgeschriebener Höhe ausgerichtet.


9. Verweise auf weiterführende geltende gesetzliche Bestimmungen

Verordnung vom 17. August 2005 über den Lufttransport (LTrV)

Abkommenstext auf der Seite des Schweizer Bundesamtes für Zivilluftfahrt (PDF)

Info's zum Montrealer Übereinkommen auf Wikipedia
 

10. Gültigkeit

Mit Buchung eines Fluges akzeptiert die Vertragspartei diese AGBs. moflying.ch akzeptiert keine AGBs von Dritten! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigung von moflying.ch abgeändert werden. Es ist Sache der Teilnehmer am Tag des Abfluges diese AGBs auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.

Basel, im März 2013

 

 

Flugplan


checken Sie ein – Sie sind Fluggast auf dieser Website!

und buchen Sie noch heute einen Rundflug bei moflying.ch!

Es gibt noch freie Termine… und die Gates sind noch offen! Auch als Geschenk immer wieder gern gesehen.